KOMPETENZ UND ERFAHRUNG, EUROPAWEIT

 

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EUROPÄISCHE  ZAHLUNGSBEFEHLE

können in der Europäischen Union für Geldforderungen betragsmäßig unbegrenzt erwirkt werden. Diese sind in der gesamten Europäischen Union unmittelbar vollstreckbar. Ein bedeutender Vorteil.

In internationalen  Rechtsachen muss vorerst fachkundig beurteilt werden, welches Land für diese Rechtssache international zuständig ist.

Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist das Europäische Mahnverfahren zwar einheitlich geregelt, allerdings gibt es in diesen teilweise unterschiedliche Bestimmungen zum Kostenersatz. "Österreichische Verhältnisse" sind zumeist nicht die Regel. Dr. Wolfgang Zarl kennt aufgrund seines besonderen Spezialwissens und seiner großen Erfahrung die Verfahren in den einzelnen Staaten, und kann Sie umfassend beraten, welche Kosten Sie dort bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche erwarten und wie der Kostenersatz dort geregelt ist. Das bewahrt Sie vor unliebsamen Überraschungen. 

Dr. Wolfgang Zarl kann für Sie Europäische Zahlungsbefehle in einer Vielzahl von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union selbständig beantragen, und zwar aufgrund eigener Antragstellung und in der Regel ohne Einschaltung von Anwälten vor Ort. Damit bleibt alles in einer Hand und die Kosten sind für Sie überschaubar.

Ist ein Europäische Zahlungsbefehl dann in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union zu vollstrecken, erledigt dies Dr. Wolfgang Zarl in Österreich und Deutschland selbst für Sie, in anderen Staaten durch seine verlässlichen Kooperationspartner vor Ort. Dr. Wolfgang Zarl verfügt über besonders große Erfahrung in Vollstreckungsverfahren europaweit und kann Ihnen verlässliche Kostenvorschauen liefern.


 

 

ZǀRǀS

DR. WOLFGANG ZARL

RECHTSANWALT
IMBERGSTRASSE 22, 5020 SALZBURG
AUSTRIA

TEL: +43 / 662 / 64 29 17 - 0, FAX: DW 17
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